ANMERKUNGEN ZUR MIETERSELBSTAUSKUNFT

Hier finden Sie wichtige Anmerkungen zum „leidigen Thema“ Mieterselbstauskunft.

Wir bieten alle Miet-Objekte im Auftrag der Vermieter an. Viele Vermieter bestehen zur Erhöhung Ihrer Sicherheit auf einer sogenannten Mieterselbstauskunft. Die darin routinemäßig abgefragten persönlichen Daten werden von vielen Miet-Interessenten (unserer Einschätzung nach auch völlig zu Recht) als unangenehmer Eingriff in die Privatsphäre betrachtet. De facto ist aber die Mieterselbstauskunft fast immer die Grundlage für den abzuschließenden Mietvertrag.

Wir als Maklerunternehmen haben auf diese von Vermieterseite geforderten Konditionen im Allgemeinen keinen Einfluss.

Sie als Miet-Interessent können sich durch das Bereithalten der geforderten Unterlagen gegenüber Mitbewerbern einen entscheidenden Vorteil verschaffen.

Meist sind die (vom Vermieter) geforderten Unterlagen:

  • das ausgefüllte und unterschriebene Formular Mieterselbstauskunft,
  • eine Kopie von Personalausweis (beidseitig) oder Reisepass,
  • Kopie des Einkommensnachweises (bei Angestellten: Lohn-/Gehaltsabrechnung, bei Selbständigen: letzte Einkommensteuererklärung),
  • und (falls vorhanden) eine Kopie einer privaten Haftpflichtversicherungspolice.

Da Zeit bei Vermietungen oft ein kritischer Faktor ist, empfehlen wir Ihnen rechtzeitig bei uns das entsprechende Formular Mieterselbstauskunft abzurufen, auszufüllen, zu unterzeichnen und zusammen mit allen Nachweisen bereit zu halten. Sie können das Dokument hier downloaden (Datei öffnet sich in einem neuen Fenster): Mieterselbstauskunft. Wir senden Ihnen das Formular aber auch per E-Mail, Fax oder Post jederzeit gerne zu und informieren Sie darüber, welchen Unterlagen von Vermieterseite im konkreten Fall gefordert werden.

Falls Sie sich konkret für eines der von uns angebotenen Objekte interessieren, sollten Sie die Mieterselbstauskunft zusammen mit den weiteren (vom Vermieter geforderten) Unterlagen möglichst frühzeitig (möglichst schon bei oder wenigstens kurz nach dem Besichtigungstermin) an uns übermitteln.

Sie können das auf eine der folgenden Arten tun:

  • Schicken Sie uns die Unterlagen in digitalisierter Form als JPG- oder PDF-Datei, im Anhang einer E-Mail
  • Schicken Sie uns die Unterlagen per Fax
  • Schicken Sie uns die Unterlagen mit der Post
  • Übergeben Sie uns die Unterlagen persönlich (z.B. beim Besichtigungstermin)

Wir sichern Ihnen selbstverständlich eine vertrauliche Behandlung Ihrer Unterlagen zu. Wir geben Ihre Unterlagen ausschließlich an potentielle Vermieter weiter und dies auch nur in dem Maße, in dem sie für deren Entscheidung über den Vertrags-Abschluss wirklich erforderlich sind.

Der von uns bereitgestellte Fragebogen zur Mieterselbstauskunft beschränkt sich (im Gegensatz zu vielen anderen „kursierenden“ Fragebögen) auf die Fragen, die nach aktueller Rechtsprechung als zulässig erachtet werden.

Das sind konkret die Fragen, die den Vermieter darüber informieren, ob die zukünftigen Mieter die vereinbarte Miete bezahlen können, und ob sie sich in eine bestehende Hausgemeinschaft eingliedern werden.

Wir weisen explizit darauf hin, dass Sie als Mietinteressent natürlich nicht verpflichtet sind, den entsprechenden Fragebogen auszufüllen. Allerdings wird die Mieterselbstauskunft in der Regel von Vermieterseite als absolut zentrale Voraussetzung für einen Mietvertrag betrachtet. Wir können daran leider nichts ändern. Wir würden aber – wie die meisten Mieter – eine grundsätzlich andere Lösung dieser Thematik sehr begrüßen!

Anmerkung: Haustier

In der Mieterselbstauskunft taucht auch die Frage nach dem Halten von Haustieren auf. Wenn Sie ein Haustier halten, ist es bisweilen hilfreich, wenn Sie ein Foto davon haben, das Sie uns übergeben können. Dadurch verwandelt sich so mancher Vermieter, der „ganz grundsätzlich“ gegen das Halten von Hautieren ist, innerhalb von Sekunden zum begeisterten Tierliebhaber. Aber leider ist das nicht bei allen Vermietern so. Aber man sollte es wenigstens versuchen…